Trust NordBau
VOB/B + BGB · Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB ergänzen die individuellen Werkverträge der Trust NordBau UG (haftungsbeschränkt) und sind als Rahmen für Bauleistungen gedacht. Vorrangig gelten die schriftlichen Einzelvereinbarungen.

§ 1 Vertragsgrundlagen

Vertragsgrundlage ist der Werkvertrag nach §§ 631 ff. BGB, ergänzend gilt die VOB/B in der jeweils gültigen Fassung. Bei Widersprüchen gilt die Reihenfolge: (1) Werkvertrag, (2) Leistungsverzeichnis nach DIN 276, (3) VOB/B, (4) diese AGB.

§ 2 Preise und Zahlung

Bis zur Objektbesichtigung und Vertragsunterzeichnung gelten ausschließlich unverbindliche Richtwerte nach BKI 2026 (Anzeige „ab X € · Richtwert Y–Z"). Verbindliche Festpreise werden erst im Werkvertrag festgelegt und beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Abschlagsrechnungen erfolgen gestaffelt nach Baufortschritt analog MaBV. Skonto, Rabatte und Boni sind ausgeschlossen, soweit nicht schriftlich vereinbart.

§ 3 Bauzeit und Verzug

Verbindliche Bauzeitenpläne werden mit dem Werkvertrag übergeben. Bei vom Auftragnehmer zu vertretendem Verzug gelten die Vertragsstrafen nach § 11 VOB/B, maximal 5 % der Auftragssumme.

§ 4 Gewährleistung

Die Mängelhaftung beträgt 5 Jahre ab Abnahme nach § 634a BGB. Eine Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme wird auf Wunsch gestellt.

§ 5 Gerichtsstand

Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten ist Düsseldorf. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.